
Das Kennen und die Beachtung rechtlicher Pflichten ist für uns wichtiger Teil des Beratungsprozesses. Dies fängt bei der sachgerechten und kompetenten Verbuchung der Geschäftsvorfälle an und gilt auch für alle laufenden Steuerfragen des Tagesgeschäfts.
Im Bereich Rechnungswesen übernehmen wird die Finanzbuchhaltung, erstellen den Jahresabschluss und betreuen bei Bedarf den Wirtschaftsprüfer bei der Prüfung der Jahresabschlüsse. Auch die gesetzliche oder freiwillige Prüfung von Jahresabschlüssen nach § 319 HGB gehört zu unseren Leistungen.