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Familienholding.

Die Bündelung familieneigenen Vermögens folgt vielfältigen Motiven. Ein wichtiger Grund ist, dass die Überleitung von Familienvermögen auf die nächste Generation ohne Einräumung umfassender Verfügungsmöglichkeiten unter Absicherung der Elterngeneration angestrebt wird.

Hierfür bedient man sich typischerweise Gesellschaften bürgerlichen Rechts, der GmbH oder der GmbH & Co. KG, möglicherweise aber auch einer Mehrzahl von Gesellschaften im In- und Ausland. Gelegentlich werden solche Strukturen um Stiftungen ergänzt.